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Ergotherapie muss ärztlich verordnet werden. Auf der Verordnung muss Folgendes stehen:
Tel.: 0676 / 5546605
Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer des Patienten
Diagnose
Anzahl der Therapieeinheiten
Therapiedauer (30 oder 60 Minuten)
Name des Therapeuten
Hausbesuch (falls notwendig)
Schienen müssen separat verordnet werden
Danach muss die Verordnung bei der jeweiligen Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.
Nach der Beendigung der verordneten Therapieeinheiten, können Sie die Rechnung gemeinsam mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen einen Teil der Therapiekosten rückerstattet. Wie hoch die Rückerstattung ist, variiert von Kasse zu Kasse.
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